Zuschusswesen
Hochwertige und zugängliche Jugendarbeit ist nur möglich, wenn Jugendbildungsmaßnahmen (JBM) und die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ) aus öffentlichen Mitteln ausreichend gefördert werden. Das Kontingent für diese beiden Fördertitel verwaltet der BDKJ Bayern für die Katholische Jugendarbeit selbst.
Was kann gefördert werden?
AEJ: Bildungsmaßnahmen zur Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeiter*innen oder künftigen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit (i.d.Regel mindestens 15 Jahre alt)
JBM: Bezuschussbar sind Bildungsmaßnahmen im politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen und sportlichen Bereich, welche jungen Menschen (grundsätzlich nicht älter als 26) Hilfen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse gibt und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Beim BDKJ Bayern antragsberechtigt sind alle an den BDKJ Bayern angeschlossenen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Dies sind insbesondere die Jugendverbände des BDKJ Bayern, die BDKJ-Diözesanverbände und deren Jugendverbände sowie assoziierte Mitglieder, die (Erz-)Bischöflichen Jugendämter und deren Einrichtungen und die Jugendbildungsstätten in katholischer Trägerschaft.
Wo finde ich die nötigen Dokumente?
Aktuelle Formulare und Informationen gibt es direkt beim BDKJ Bayern
Wenn ihr bei der Antragstellung zu diesen Maßnahmen Fragen habt oder euch nicht sicher seid, ob eure Maßnahme förderungsfähig ist, könnt ihr euch gerne an unter info[at]bdkj.org die BDKJ-Diözesanstelle wenden.
Wichtig! Ohne diese Grafik geht nichts:
Deine Veranstaltungen sind nur dann förderbar, wenn die Ausschreibungen das Textband enthalten, das du unten siehst. Du kannst dieses ganz einfach mit einem der beiden Links downloaden und in deine Einladungen einfügen:Hinweis zu Fördermöglichkeiten des BDKJ in der Region München
Neben den oben genannten aufgeführten Zuschüssen und Fördermöglichkeiten gibt es vom BDKJ in der Region München e.V. folgende Fördermöglichkeiten: Aktivitätenförderung und Sockelförderung. Weitere Informationen gibt es direkt beim BDKJ in der Region München e.V.
Jugendleiter-Sonderurlaub & Verdienstausfallerstattung
Das Formular für eine Beantragung einer "Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit" - besser bekannt als Jugendleiter-Sonderurlaub - könnt ihr euch hier inklusive der dazu gehörenden Richtlinien (im selben Dokument) herunterladen: Formular für Sonderurlaub
Bitte beachten: Der Antrag muss vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein. Um diese Frist gewährleisten zu können, sollte der Antrag auf Freistellung sechs Wochen vor dem beantragten Zeitraum bei der BDKJ Diözesanstelle per Post oder Mail eingegangen sein.
Der bayerische Jugendring bewilligt Zuwendungen zum Ersatz des Verdienstausfalls, der im Rahmen von bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Jugendarbeit entsteht.
Alle Informationen und notwendigen Dokumente hierfür findest du HIER.
Kontakt

Diözesanstelle Sekretariat
fon 089 48 092 2310
info [at] bdkj.org

Diözesanvorsitzender
fon 089 48 092 2311
mobil 0170 47 48 285
alexander.klug[at]bdkj.org

