Die Jugendleiter/In-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird. 

Die Jugendleiter/In-Card erhalten Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des §73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.

Anlaufstelle für Fragen zur Juleica-Landesregelung Bayern:
Bayerischer Jugendring
Herzog-Heinrich-Str. 7
80336 München
fon 089 / 5 14 58-0
fax 089 / 5 14 58-88
E-Mail: info[at]bjr.de
www.bjr.de

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Alexander Klug

Diözesanvorsitzender
fon 089 48 092  2311
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