Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ)

Um förderungsfähig zu sein müssen die Bildungsveranstaltungen bestimmte Vorgaben erfüllen. Dazu ein Auszug aus den Förderrichtlinien:

„Die Inhalte der förderungsfähigen Maßnahmen müssen geeignet sein, die Mitarbeiter/-innen in einem umfassenden und allgemeinen Sinne auf ihre Aufgaben in der Jugendarbeit vorzubereiten und weiterzubilden. Den Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit werden dabei Lernfelder angeboten, in denen ihnen die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse für ihre Aufgabe vermittelt werden, aber auch Gelegenheit gegeben wird, diese im Interesse der Jugendlichen laufend zu überprüfen. Förderungsfähig sind auch Maßnahmen, die verschiedene Bildungsbereiche integrieren… Die Teilnehmer müssen in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein…“  

Die aktuellen Informationen und Formulare des Bayerischen Jugendrings zu AEJ sind HIER zu finden. Die Fachlichen Anforderungen AEJ und unsere AEJ-Checkliste für die Bearbeitung von AEJ-Anträgen bitte downloaden.

Kontakt

Silvia Gattinger

Diözesanstelle Sekretariat
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Alexander Klug

Diözesanvorsitzender
fon 089 48 092  2311
mobil 0170 47 48 285
alexander.klug[at]bdkj.org